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Polen und Ungarn scheitern vor Europäischem Gerichtshof

February 17, 2022
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Das Plenum des Gerichtshofs der Europäischen Union hat die Klagen Ungarns und Polens gegen den Konditionalitätsmechanismus in vollem Umfang abgewiesen.

Am 16. Dezember 2020 erließen das Parlament und der Rat eine Verordnung, mit der eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der EU bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat eingeführt wurde.

Ungarn und Polen hatten jedoch vor dem Gerichtshof jeweils Klage auf Nichtigerklärung dieser Verordnung erhoben. Der Europäische Gerichtshof bestätigt nun die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit dieser Verordnung über die allgemeine Konditionalitätsregelung. Der Gerichtshof wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass „das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten darauf beruht, dass diese die gemeinsamen Werte achten, auf die sich die Union gründet“. „Diese Werte haben die Mitgliedstaaten festgelegt und sie sind ihnen gemeinsam. Sie geben der Union als Rechtsgemeinschaft der Mitgliedstaaten schlechthin ihr Gepräge. Zu ihnen zählen Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Da die Achtung der gemeinsamen Werte somit eine Voraussetzung für den Genuss all jener Rechte ist, die sich aus der Anwendung der Verträge auf einen Mitgliedstaat ergeben, muss die Union auch in der Lage sein, diese Werte im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zu verteidigen“, so der Gerichtshof.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Urteile des Gerichtshofs und bekräftigte „die Rechtmäßigkeit“ der Verordnung. „Dieser Mechanismus gewährleistet den Schutz und die Ausführung des Unionshaushalts im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zum Nutzen aller europäischen Bürgerinnen und Bürger“, so von der Leyen.

Der Konditionalitätsmechanismus ermöglicht es der Kommission, den EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der Union besser „vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu schützen“. Seit Inkrafttreten der Verordnung überwacht die Kommission die Lage in allen Mitgliedstaaten und prüft bestimmte Fälle. Unter Berücksichtigung der aktuellen Urteile will die EU-Kommission in den nächsten Wochen „Leitlinien annehmen, um mehr Klarheit darüber schaffen, wie der Mechanismus in der Praxis angewendet werden kann“. Laut der Kommissionspräsidentin soll kein Fall verloren gehen. „Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln“, so von der Leyen in ihrem Statement.

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