Bundesweite Proteste gegen die AfD nehmen vor den Landtagswahlen an Fahrt auf : “Nie wieder ist jetzt”

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Auch am heutigen Samstag, den 15. August 2026, gehen in zahlreichen deutschen Städten – von Bremen über München bis Hamburg, Husum, Oldenburg und Goslar – wieder Menschen gegen die AfD, Rechtsextremismus und Menschenhass auf die Straße. Die Proteste sind kein Einzelereignis: Seit Wochen finden nahezu täglich Kundgebungen in unterschiedlichsten Bundesländern statt, von Nordrhein-Westfalen bis Sachsen, von Schleswig-Holstein bis Baden-Württemberg.

Warum gerade jetzt?

Auslöser der aktuellen Protestwelle sind die für September 2026 anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden ostdeutschen Bundesländern liegt die AfD in Umfragen mit rund 29 bis über 30 Prozent auf Platz eins oder nah dran – ein Wert, der die Partei bundesweit zur zweitstärksten politischen Kraft hinter der Union macht. Zivilgesellschaftliche Bündnisse, Kirchengemeinden, Gewerkschaften und lokale “Bündnisse für Demokratie” rufen deshalb verstärkt zu Kundgebungen, Mahnwachen und Demonstrationen auf – organisiert unter anderem über das Portal demokrateam.org, das täglich aktualisierte Termine bündelt.

Der juristische Streit um die Einstufung der AfD

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie die AfD staatsrechtlich einzuordnen ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Bundespartei am 2. Mai 2025 als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft – die höchste der drei Beobachtungsstufen. Die AfD klagte dagegen, und das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde im Februar 2026 im Eilverfahren zunächst, diese Einstufung weiter zu verwenden oder öffentlich zu bezeichnen; das Hauptsacheverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. In mehreren Bundesländern ist die Lage bereits eindeutiger: In Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” rechtskräftig bestätigt, ähnlich in Thüringen unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke; auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und seit Februar 2026 in Niedersachsen gilt die Partei auf Landesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Umfragen zeigen, dass diese Einschätzung von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt wird: Nach dem ARD-DeutschlandTrend von Mai 2025 halten 67 Prozent der Befragten die AfD für rechtsextrem, 62 Prozent sehen in ihr eine Gefahr für die Demokratie. Gleichzeitig zeigt sich auch, wie tief die gesellschaftliche Spaltung reicht: Ein Drittel der Wahlberechtigten ist offen für Positionen der Partei, vor allem beim Thema Migration.

Was die Demonstrierenden fordern

Die Kundgebungen richten sich nach Angaben der Veranstalter gegen “die menschen- und demokratieverachtende Politik der AfD”, gegen Rassismus, Antisemitismus und Hetze im öffentlichen Raum. In mehreren Städten wird zugleich über ein mögliches AfD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert – ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kam im Juni 2026 zu dem Schluss, dass die Partei gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoße und ein Verbotsverfahren gute Erfolgsaussichten hätte. Bislang haben sich die demokratischen Bundestagsfraktionen jedoch nicht auf einen gemeinsamen Verbotsantrag verständigt.

Erinnerung an die Geschichte: Warum die Proteste sich auch auf 1933 berufen

Viele der Demonstrationen stehen unter Mottos, die bewusst an die deutsche Geschichte erinnern – etwa “Nie wieder ist jetzt” oder “Wehret den Anfängen”. Diese Bezüge sind kein Zufall, sondern folgen einer historischen Lehre, die in Deutschland seit 1945 zum Kern der politischen Erinnerungskultur gehört.

Die NSDAP wurde in den frühen 1930er-Jahren von großen Teilen der Öffentlichkeit zunächst nicht als existenzielle Gefahr wahrgenommen, sondern als eine von mehreren radikalen Parteien am rechten Rand der ohnehin fragmentierten Weimarer Parteienlandschaft. Konservative Eliten glaubten vielfach, Adolf Hitler und seine Bewegung “einbinden” oder politisch “zähmen” zu können, indem man sie an der Macht beteiligte – eine fatale Fehleinschätzung, die am 30. Januar 1933 in Hitlers Ernennung zum Reichskanzler mündete. Innerhalb weniger Monate folgten die Zerschlagung der Gewerkschaften, das Ermächtigungsgesetz, das Verbot oppositioneller Parteien sowie die systematische Verfolgung politischer Gegner, jüdischer Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Minderheiten – ein Prozess, der schließlich in den Zivilisationsbruch der Shoah mündete, dem millionenfachen, industriell organisierten Mord an europäischen Juden, sowie in einen Weltkrieg mit geschätzt mehr als 60 Millionen Todesopfern.

Aus dieser Erfahrung leitet sich bis heute die in Deutschland verbreitete Überzeugung ab, dass Warnsignale vor demokratiefeindlichen Bewegungen frühzeitig ernst genommen werden müssen – und dass zivilgesellschaftliches Engagement, wie es sich in den heutigen Demonstrationen zeigt, als bewusste Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik verstanden wird. Historikerinnen und Historiker weisen zugleich darauf hin, dass die Vergleichbarkeit historischer Situationen stets Grenzen hat: Die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik von 2026 – mit einem wehrhaften Grundgesetz, unabhängigen Gerichten und einer etablierten demokratischen Kultur – unterscheiden sich erheblich von jenen der Weimarer Republik. Der historische Rückbezug dient in der heutigen Debatte daher weniger einem direkten Vergleich als einer moralischen Mahnung, wachsam zu bleiben.

Die anhaltenden Proteste zeigen ein Land, das sich mitten in einer Grundsatzdebatte über den Umgang mit einer inzwischen bundesweit zweitstärksten politischen Kraft befindet – zwischen juristischer Auseinandersetzung um die korrekte Einstufung der Partei, öffentlicher Mobilisierung der Zivilgesellschaft und der Frage, ob und wie ein Parteiverbotsverfahren angestrebt werden sollte. Mit den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September dürfte sich diese Debatte in den kommenden Wochen weiter zuspitzen.

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Quellen:

-news.de, Demo-Terminübersichten für den Zeitraum 01.–15.08.2026 (Redakteurin Claudia Löwe)
-ZDFheute, “Gericht urteilt: AfD nicht gesichert rechtsextrem – vorerst” (26.02.2026)
-CORRECTIV, “Wie stuft der Verfassungsschutz die AfD in den Bundesländern ein?” (17.06.2026)
-Mediendienst Integration, “Ist die AfD rechtsextrem?” (Stand Juni 2026)
-Statista/ARD-DeutschlandTrend, “Anteil der Befragten, die diesen Aussagen zur AfD zustimmen” (Mai 2025)
-Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, “Mögliches AfD-Verbotsverfahren” (Gutachten Gesellschaft für Freiheitsrechte, Juni 2026)
-Verfassungsblog, “Wenn Hetze nicht ausreicht: Zur Eilentscheidung des VG Köln” (17.03.2026)

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