Landwirtschaftbetriebe in NRW können Dürrehilfe beantragen, Foto: Klimkin

Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie für Dürrehilfen betroffener Landwirtschaftsbetriebe

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DÜSSELDORF. Durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe können ab dem 8. November 2018 bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern verabschiedet und damit den Weg zur Antragstellung frei gemacht.

Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

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