Die Bundesregierung plant zwei familienpolitische Reformen, die in unterschiedliche Richtungen weisen. Während beim Elterngeld künftig gespart wird, soll das Kindergeld für viele Familien spürbar einfacher werden. Beide Vorhaben betreffen potenziell Millionen Haushalte in Deutschland und sollen voraussichtlich ab 2027 wirksam werden.
Kindergeld: Der Antrag entfällt
Bislang müssen Eltern das Kindergeld aktiv bei der Familienkasse beantragen – schriftlich oder digital. Gerade in den ersten Wochen nach einer Geburt, wenn parallel schon Geburtsurkunde und Behördengänge anstehen, empfinden viele diesen zusätzlichen Schritt als belastend.
Das soll sich ändern: Der Bundestag hat bereits ein Gesetz beschlossen, das die Auszahlung schrittweise antragslos macht. Die Idee dahinter ist einfach – der Staat nutzt Daten, die er ohnehin schon besitzt.
Meldet ein Standesamt die Geburt eines Kindes, sollen automatisch das Bundeszentralamt für Steuern und anschließend die Familienkasse informiert werden. Das Geld würde dann von selbst fließen, ganz ohne Papierkram. Zunächst gilt die Neuregelung ab dem zweiten Kind, später soll sie auf Erstgeborene ausgeweitet werden. Schätzungen zufolge könnten dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge wegfallen.
Elterngeld: Kürzere Bezugsdauer, höhere Sätze
Beim Elterngeld verläuft die Reform gegenläufig. Die maximale Bezugsdauer soll von vierzehn auf zwölf Monate sinken. Im Gegenzug werden die Auszahlungsbeträge leicht angehoben: Der Mindestsatz steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro monatlich.
Wie es weitergeht
Das Kindergeld-Gesetz hat den Bundestag bereits passiert und wartet nun nur noch auf die Zustimmung des Bundesrats – eine Blockade gilt als unwahrscheinlich, da auch die Landesbehörden von weniger Bürokratie profitieren würden. Nach Unterzeichnung durch Finanzminister und Bundeskanzler sowie Ausfertigung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Elterngeld-Reform befindet sich dagegen noch in einem früheren Stadium: Der Entwurf durchläuft derzeit die Ressortabstimmung, bevor er dem Bundestag vorgelegt wird. Da entsprechende Anpassungen im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, gilt eine grundsätzliche Einigung als wahrscheinlich – Änderungen am jetzigen Entwurf im weiteren Verfahren sind aber nicht ausgeschlossen.