BAMF weitet Berufssprachkurse aus: Mehr Kontingente ab 1. Oktober 2026

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) öffnet das Angebot an Berufssprachkursen ab dem 1. Oktober 2026 spürbar.
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) öffnet das Angebot an Berufssprachkursen ab dem 1. Oktober 2026 spürbar. In einem an die Kursträger gerichteten Trägerrundschreiben (14/26) erklärt die Behörde, dass die im vergangenen Jahr angestrebte größere Planbarkeit im Kursbereich nun dank kürzlich umgesetzter Effizienzmaßnahmen und der für das kommende Jahr vorgesehenen Haushaltsmittel umgesetzt werden könne.

Die neuen Regelungen im Überblick

Mit Beginn des vierten Quartals 2026 gelten laut BAMF folgende Regelungen:

Arbeitsplatzbezogene Kurse bleiben uneingeschränkt verfügbar: Der Azubi-BSK, der Job-BSK, der Frühpädagogik-BSK sowie Kurse für Personen im Anerkennungsverfahren stehen weiterhin ohne Einschränkung zur Verfügung.

B2-Bedarf voraussichtlich vollständig gedeckt: Die gemeldeten Bedarfe an Berufssprachkursen mit dem Zielsprachniveau B2 sollen nach Einschätzung des Amts vollständig abgedeckt werden können.

C1 und C2 deutlich ausgeweitet: Als „spürbarer Beitrag zur Fachkräftesicherung” sollen Kurse auf den Niveaus C1 und C2 wieder deutlich ausgeweitet und nahezu bedarfsgerecht angeboten werden.
Fachpraxis-Kurse starten neu: Als Berechnungsgrundlage für die verfügbaren Kontingente dient das Niveau von 2024. Die Kurse richten sich an lernungewohnte Teilnehmende und stellen den Spracherwerb an einem exemplarischen Arbeitsplatz in den Vordergrund.

B1 nur in sehr begrenztem Umfang: Diese Kurse sollen Personen zur Verfügung stehen, die nach erfolgreicher Teilnahme aller Voraussicht nach in Beschäftigung vermittelt werden können.
A2 bleibt ausgesetzt: Berufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 können weiterhin nicht durchgeführt werden.

Die konkreten vor Ort zur Verfügung stehenden Kontingente sollen wie gewohnt in den Quartalsgesprächen mit den Trägern und der Arbeitsverwaltung besprochen werden.

Ausblick bis ins erste Halbjahr 2027

Das BAMF kündigte an, das Kursgeschehen weiter genau zu beobachten. Nach aktuellem Planungsstand sollen die neuen Regelungen auch für das erste Halbjahr 2027 gelten; über eine mögliche Fortschreibung oder Änderungen will die Behörde die Träger rechtzeitig informieren.

Dank an die Kursträger

Uta Saumweber-Meyer, Leiterin der Abteilung 8 „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt”, erklärte, sie werde sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiterhin für ein bedarfsdeckendes Angebot an Berufssprachkursen einsetzen. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass die berufsbezogene Sprachförderung wieder in diesem Umfang bereitgestellt werden könne, und dankte den Trägern für ihren anhaltenden Einsatz und die hohe Unterrichtsqualität.

……………….

Quelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 14/26, „Öffnung von Berufssprachkursangeboten ab 01.10.2026″, Nürnberg, 14.07.2026 (bamf.de)

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